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1&1Geprellter
Guest
AW: 1&1 Kündigung wegen Null Kulanz und purer Abzocke
Für die, die sich mit Schreiben schwer tun: Real-Beispiel für Internet –User: 5. Mai XXXX
Zuständig : Für die Internet – User: Zuständig für Beschwerden über unseriöse kfm. Gebahren ist: Gewerbeaufsichts amt 56068 Koblenz,
Tel-0261-120-302+ Telefax:0261-120-2200+
[Man kennt dort die Fa. "sehr gut", obgleich ja dort ein paar tausend verwaltet werden !!!] Des weiteren empfehle ich, Eure Fälle an die Medien zu geben, in Bayern z.B. die Sendung „Zündfunk“- usw.;
An B I D AG
Bayer. Inkasso-Dienst [u.a. für 1&1 AG]Per Telefax an -09561- 8060-803
Postfach 1341 Weichengereuth 26
94403 Coburg 96450 Coburg
Betrifft: Inkasso-Nr.: …………….. 1&1 Kd-Nr. …………….
Ihr Forderung im Betrage von 84,47 Euro im Auftrage der 1&1 AG
Hauptforderung: 29, 09 Euro
Gesamtforderung: 84,47 Euro
W I D E R S P R U C H
Zu obiger Forderung teile ich Ihnen mit, dass ich dieser widerspreche- ebenso, wie Ihrem Auftraggeber, der 1&1 AG; Das Delegieren der 1&1 AG an ein Inkassobüro ist völlig überflüssig; ich habe Ihrem Auftraggeber (1&1 AG) klipp und klar gesagt, dass solche Spielchen, “..für eine Kündigung muss primär ein Formblatt von 1&1..“ und “….ein Zusatzformular von 1&1 ausgefüllt werden“ bei mir nicht verfängt;
In der gesamten BRD sind formlose Kündigungen und dazu per Telefax rechtsverbindlich – in dieser KAtegorie- nur bei 1&1 plötzlich nicht !
Eine Verhandlung dieses Streitfalles erfolgt von mir erst recht nicht über ein Inkassobüro! Ich führe den Streit nur mit 1&1 und zwar notfalls bei Gericht weiter und nicht mit Ihnen, dem BID !
Grund des Streites:
Die Forderung Ihres Auftraggebers, der 1& 1 AG, ist unberechtigt, denn:
Es wurde rechtzeitig, d.h. am
1) 24.Nov.XXXX der Vertrag per Telefax gekündigt zum 5.2.XXXX. Die 2 Monatsfrist wurde eingehalten;
2) 16.12.XX wurde zusätzlich per Einschreiben gekündigt; Der Vertrag wurde also zweimal gekündigt (Per Telefax und per Einschreiben) ;
3) Bezüglich des Nichtgeltenlassens einer Kündigung per Telefax wird auf die gängige Rechtssprechung der letzten 10 Jahre verwiesen, wonach Telefaxe genügend grafische Validität beinhalten für Kündigungen in dieser Kategorie; Die “Sorge“, ein Unbefugter könnte missbräuchlich – entgegen dem Sinne des Vertragspartners, hier also entgegen meinem Sinne- per Telefax kündigen, ist derart absurd, dass diese zu verwerfen ist.
Sie ist von der Fa. 1&1 an den sprichwörtlichen Haaren herbei gezogen.
Hier geht es offenbar ausschliesslich um den Versuch, eine Kündigung mit formalistischen Spitzfindigkeiten zu vereiteln, um Kunden noch länger abzuzocken;
Die gleiche Erfahrung nebst anderen unseriösen kfm. Praktiken, haben offenbar hunderte Kunden mit 1&1 gemacht, wie ich es inzwischen aus Beschwerden im Internet nachlesen konnte;
Diese (Bisher ca. 74 ähnliche Fälle gefunden) werde ich dem Gericht als Zeugen aufbieten!
Es wird Zeit, dass diesem Unternehmen gemäss dem Passus „Unzuverlässigkeit mit unseriösen kfm. Praktiken “ beim zuständigen Gewerbeamt die Zulassung widerrufen wird !
* Eine entsprechende Anzeige werde ich in den nächsten Tagen beim zuständigen Gewerbe-Aufsichtsamt,
56068 Koblenz,
Telefax-0261-120-2200
machen.
Betreff: Fa. 1&1, HRB Montabaur 6484, e-mail an die Gemeinde, [Sitz von 1&1], ebenfalls Beschwerde an das Gewerbeamt: info@montabaur.de, Telefax (Rathaus) 02602-126-150] .
Für die Internet – User: Zuständig für Beschwerden über unseriöse kfm. Gebahren ist: Gewerbeaufsichtsamt 56068 Koblenz, Tel-0261-120-302+ Telefax:0261-120-2200+
4) Bezüglich der AGB verweise ich darauf, dass Terms, die weder vom BGB, noch der gängigen Rechtssprechung gedeckt sind, gegenstandslos sind; hier ist insbesondere Ihre späte Ausrede tangiert, in den AGB stünde, per Telefax könne nicht gekündigt werden; dies hat mir 1&1 allerdings- wohl aus taktischen Gründen, erst viele Wochen nach meiner “Fax-Kündigung“ mitgeteilt;
Des weiteren ist die 1&1 AG aufgefordert, die Hauptforderung bei der Inkasso-Fa. BID klar zu deklarieren, d.h., für was genau ihr Auftraggeber (1& 1 AG) diese 29,09 Euro erhebt !
Sie schreiben, für eine “Dienstleistung vom 15.2.XX- 15.3.XX“;
Jedoch: der Vertrag hat am 5.2.09 geendet!
Die “DSL- Leitung“ mit DSL- Signalen ist seit dem Vertragsende, dem 5.2.XXXX aufgrund meiner vehementen Verfügung abgeschaltet worden; der Vertrag hatte am 6.2.XXXX begonnen.
Gezeichnet: Mustermann
Für die, die sich mit Schreiben schwer tun: Real-Beispiel für Internet –User: 5. Mai XXXX
Zuständig : Für die Internet – User: Zuständig für Beschwerden über unseriöse kfm. Gebahren ist: Gewerbeaufsichts amt 56068 Koblenz,
Tel-0261-120-302+ Telefax:0261-120-2200+
[Man kennt dort die Fa. "sehr gut", obgleich ja dort ein paar tausend verwaltet werden !!!] Des weiteren empfehle ich, Eure Fälle an die Medien zu geben, in Bayern z.B. die Sendung „Zündfunk“- usw.;
An B I D AG
Bayer. Inkasso-Dienst [u.a. für 1&1 AG]Per Telefax an -09561- 8060-803
Postfach 1341 Weichengereuth 26
94403 Coburg 96450 Coburg
Betrifft: Inkasso-Nr.: …………….. 1&1 Kd-Nr. …………….
Ihr Forderung im Betrage von 84,47 Euro im Auftrage der 1&1 AG
Hauptforderung: 29, 09 Euro
Gesamtforderung: 84,47 Euro
W I D E R S P R U C H
Zu obiger Forderung teile ich Ihnen mit, dass ich dieser widerspreche- ebenso, wie Ihrem Auftraggeber, der 1&1 AG; Das Delegieren der 1&1 AG an ein Inkassobüro ist völlig überflüssig; ich habe Ihrem Auftraggeber (1&1 AG) klipp und klar gesagt, dass solche Spielchen, “..für eine Kündigung muss primär ein Formblatt von 1&1..“ und “….ein Zusatzformular von 1&1 ausgefüllt werden“ bei mir nicht verfängt;
In der gesamten BRD sind formlose Kündigungen und dazu per Telefax rechtsverbindlich – in dieser KAtegorie- nur bei 1&1 plötzlich nicht !
Eine Verhandlung dieses Streitfalles erfolgt von mir erst recht nicht über ein Inkassobüro! Ich führe den Streit nur mit 1&1 und zwar notfalls bei Gericht weiter und nicht mit Ihnen, dem BID !
Grund des Streites:
Die Forderung Ihres Auftraggebers, der 1& 1 AG, ist unberechtigt, denn:
Es wurde rechtzeitig, d.h. am
1) 24.Nov.XXXX der Vertrag per Telefax gekündigt zum 5.2.XXXX. Die 2 Monatsfrist wurde eingehalten;
2) 16.12.XX wurde zusätzlich per Einschreiben gekündigt; Der Vertrag wurde also zweimal gekündigt (Per Telefax und per Einschreiben) ;
3) Bezüglich des Nichtgeltenlassens einer Kündigung per Telefax wird auf die gängige Rechtssprechung der letzten 10 Jahre verwiesen, wonach Telefaxe genügend grafische Validität beinhalten für Kündigungen in dieser Kategorie; Die “Sorge“, ein Unbefugter könnte missbräuchlich – entgegen dem Sinne des Vertragspartners, hier also entgegen meinem Sinne- per Telefax kündigen, ist derart absurd, dass diese zu verwerfen ist.
Sie ist von der Fa. 1&1 an den sprichwörtlichen Haaren herbei gezogen.
Hier geht es offenbar ausschliesslich um den Versuch, eine Kündigung mit formalistischen Spitzfindigkeiten zu vereiteln, um Kunden noch länger abzuzocken;
Die gleiche Erfahrung nebst anderen unseriösen kfm. Praktiken, haben offenbar hunderte Kunden mit 1&1 gemacht, wie ich es inzwischen aus Beschwerden im Internet nachlesen konnte;
Diese (Bisher ca. 74 ähnliche Fälle gefunden) werde ich dem Gericht als Zeugen aufbieten!
Es wird Zeit, dass diesem Unternehmen gemäss dem Passus „Unzuverlässigkeit mit unseriösen kfm. Praktiken “ beim zuständigen Gewerbeamt die Zulassung widerrufen wird !
* Eine entsprechende Anzeige werde ich in den nächsten Tagen beim zuständigen Gewerbe-Aufsichtsamt,
56068 Koblenz,
Telefax-0261-120-2200
machen.
Betreff: Fa. 1&1, HRB Montabaur 6484, e-mail an die Gemeinde, [Sitz von 1&1], ebenfalls Beschwerde an das Gewerbeamt: info@montabaur.de, Telefax (Rathaus) 02602-126-150] .
Für die Internet – User: Zuständig für Beschwerden über unseriöse kfm. Gebahren ist: Gewerbeaufsichtsamt 56068 Koblenz, Tel-0261-120-302+ Telefax:0261-120-2200+
4) Bezüglich der AGB verweise ich darauf, dass Terms, die weder vom BGB, noch der gängigen Rechtssprechung gedeckt sind, gegenstandslos sind; hier ist insbesondere Ihre späte Ausrede tangiert, in den AGB stünde, per Telefax könne nicht gekündigt werden; dies hat mir 1&1 allerdings- wohl aus taktischen Gründen, erst viele Wochen nach meiner “Fax-Kündigung“ mitgeteilt;
Des weiteren ist die 1&1 AG aufgefordert, die Hauptforderung bei der Inkasso-Fa. BID klar zu deklarieren, d.h., für was genau ihr Auftraggeber (1& 1 AG) diese 29,09 Euro erhebt !
Sie schreiben, für eine “Dienstleistung vom 15.2.XX- 15.3.XX“;
Jedoch: der Vertrag hat am 5.2.09 geendet!
Die “DSL- Leitung“ mit DSL- Signalen ist seit dem Vertragsende, dem 5.2.XXXX aufgrund meiner vehementen Verfügung abgeschaltet worden; der Vertrag hatte am 6.2.XXXX begonnen.
Gezeichnet: Mustermann